Weg zur Ergotherapie
Ergotherapie ist ein Heilmittel, das wie Physiotherapie und Logopädie von fast allen Ärzten verordnet werden kann. In der Regel werden die Kosten für eine Ergotherapie von der Krankenkasse übernommen.
Ergotherapie ist ein Heilmittel, das wie Physiotherapie und Logopädie von fast allen Ärzten verordnet werden kann. In der Regel werden die Kosten für eine Ergotherapie von der Krankenkasse übernommen.
Die Verordnung für eine ambulante Ergotherapie stellt der/die behandelnde(n) Arzt/Ärztin aus. Pro Verordnung (Rezept) müssen erwachsene Patienten in der Regel eine Zuzahlung von 10 % selbst tragen. Die erste Verordnung umfasst üblicherweise zehn Behandlungseinheiten. Erfolgt danach eine Weiterbehandlung, so werden in der Regel erneut zehn Therapieeinheiten verordnet.
Eine Therapieeinheit beträgt je nach durchgeführter Maßnahme zwischen 30 und 60 Minuten. Die Frequenz der Behandlungstermine ist abhängig von der Situation der Betroffenen. Bei medizinischer Notwendigkeit, wenn eine Patientin/ein Patient also nicht in die Praxis kommen kann, findet Ergotherapie auch als Hausbesuch statt, wenn der Arzt/die Ärztin diese als solches verordnet.
Laut Heilmittelkatalog gibt es für die Ergotherapie folgende mögliche Behandlungen:
Wie sieht die ergotherapeutische Verordnung aus?